Was tun, wenn..
Taufe
Durch das Sakrament der Taufe wird ein Mensch zum Kind Gottes und somit Teil der Glaubensgemeinschaft der Christen: der Kirche. Das Eintauchen in Wasser – oder auch das Übergießen des Kopfes mit Wasser – versinnbildlicht den Tod, die Reinigung sowie die Wiedergeburt und Erneuerung. Durch die Taufe werden die Erbsünde und alle persönlichen Sünden vergeben. Ein neues Leben in der Gemeinschaft mit Jesus Christus und mit allen, die an ihn glauben, beginnt. Die Taufe ist Voraussetzung, um weitere Sakramente empfangen zu können. Sie zählt neben Eucharistie und Firmung zu den Einführungssakramenten.
Voraussetzungen
Der eigentlichen Taufe geht das Taufgespräch mit einem Pfarrer oder Diakon voraus. Es dient der Vorbereitung der Taufe. Die Eltern haben dabei die Möglichkeit, die Tauffeierlichkeiten persönlich mitzugestalten – beispielsweise durch die Auswahl der Lieder und der Fürbitten. Zudem können Sie Fragen zum Thema stellen.
Formales
Um Ihr Kind zur Taufe anzumelden, wenden Sie sich bitte an unser Pfarrbüro in Salz.
Dabei sind folgende Unterlagen notwendig:
- Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts des Täuflings)
- Familienstammbuch
Als Tauftermin ist in den Gemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft eine eigenständige Tauffeier pro Monat, am Sonntagnachmittag, jeweils um 14.00 Uhr üblich.
Für unsere Pfarreiengemeinschaft ist in der Regel der dritte Sonntag im Monat reserviert.
Die Festlegung, in welcher Gemeinde unserer Pfarreiengemeinschaft die Taufe stattfindet, wird mit der Familie getroffen, die als erstes für diesen Termin ihr Kind anmeldet.
Bei der Anmeldung zur Taufe sollten Sie wissen, wer Pate des Taufkindes wird, da dessen persönliche Daten
neben jenen der Eltern erfasst werden.
Für die Taufe notwendig sind ein weißes Taufkleid für das Kind sowie eine Taufkerze.
Taufpate
Der Taufpate begleitet den jungen Christen – insbesondere auf seinem Glaubensweg. Daher muss er römisch-katholisch und gefirmt sein. Ein evangelischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden.
Ablauf des Taufgottesdienstes
Dem Einzug und der Begrüßung folgt die Befragung der Eltern, welchen Namen sie dem Taufkind geben wollen, was sie von der Kirche für das Kind erbitten und ob sie sich der Aufgabe zur religiösen Erziehung bewusst sind.
Auch der Pate wird gefragt, ob er zur religiösen Erziehung seines Patenkindes bereit ist. Der Priester oder der Diakon, die Eltern und die Paten zeichnen dem Täufling ein Kreuzzeichen auf die Stirn;
Es schließen sich ein Gebet, die Lesung und die Predigt an.
Der Priester oder der Diakon ruft die Heiligen, insbesondere die Namenspatrone des Kindes an.
Nach den Fürbitten kann die Katechumenensalbung erfolgen. Die Eltern und Paten sagen dem Bösen ab und bekennen sich zum Glauben.
Der Priester oder der Diakon tauft das Kind „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Er salbt es mit Chrisam. Das Taufkleid wird angezogen und die Taufkerze an der Osterkerze entzündet.
Es kann der Effata-Ritus erfolgen: Der Priester oder der Diakon berührt dabei Ohren und Mund des Neugetauften und spricht "Effata!", was so viel bedeutet wie „Öffne Dich“. Damit macht er deutlich, dass dieser sich dem Wort Gottes öffnen und den Glauben bekennen soll.
Nach dem Vater Unser segnet der Priester oder Diakon die Anwesenden und das Schlusslied wird gesungen.
Taufkerze und Taufkleid
Das Licht der Taufkerze, die während der Feier an der Osterkerze entzündet wird, symbolisiert die Beziehung zu Gott und den Menschen. Die Taufkerze wird mit nach Hause genommen. Sie dient als Erinnerung an die Taufe und wird zu besonderen Anlässen wie etwa dem Namenstag oder der Erstkommunion wieder entzündet.
Das Taufkleid versinnbildlicht den Beginn eines neuen Lebens. Die weiße Farbe erinnert an das Gewand, das Jesu am Tag seiner Verklärung getragen hat. Zudem ist weiß die Farbe der Auferstehung.
Erwachsenentaufe
Erwachsene bitten für sich selbst um die Taufe. Sie bereiten sich im so genannten Katechumenat darauf vor. Dann tragen sie den Wunsch, getauft zu werden, dem Bischof vor.
Die Taufe selbst erfolgt häufig in der Feier der Osternacht. Das Sakrament wird von erwachsenen Täuflingen zugleich mit Kommunion und Firmung empfangen.
Eine spezielle Internetseite informiert Sie über alles Wissenswerte auf dem Weg zum Christsein in der katholischen Kirche: www.katechumenat.de.
Eucharistie / Kommunion
In der Erstkommunionsfeier empfangen die Kinder zum ersten Mal Jesus Christus im Zeichen von Brot und Wein. Beim Sakrament der Eucharistie handelt es sich um Jesu Abschiedsgeschenk: Vor seinem Leiden und Sterben hat Jesus mit seinen Jüngern das letzte Abendmahl gehalten. Er nahm Brot und Wein, reichte es mit den Worten „Dies ist mein Leib, dies ist mein Blut“ und fügte hinzu: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lukas 22,19 und 1 Korinther 11,23-25). Die Eucharistiefeier ist somit nicht nur ein Gedächtnismahl, sondern in ihr bleibt Christus gegenwärtig. Sie bildet das Zentrum der Gemeinschaft der Kirche und ist zugleich ihre Kraftquelle. Neben Taufe und Firmung zählt das Sakrament der Eucharistie zu den Einführungssakramenten.
Geschichte
Seit dem 12. Jahrhundert wird zumeist nur noch das heilige Brot – die Hostie – ausgeteilt aus Sorge, dass der Wein verunreinigt oder verschüttet werden könnte.
Auch die Form des Kommunionempfangs hat sich über die Jahre verändert.
Zu Beginn reichten die Gläubigen Brot und Wein untereinander weiter, während später ein Priester die Hostien an die Kommunikanten austeilte. Bis zum 9. Jahrhundert wurde den Christen die Hostie in die Hand gelegt. Anschließend setzte sich der Brauch durch, sie direkt in den Mund zu geben. Mittlerweile sind beide Formen des Kommunionempfangs nebeneinander getreten.
Der Begriff „Weißer Sonntag“ bei der Feier der Erstkommunion, verweist auf die frühe Kirche, bei der die Gläubigen in der Osternacht getauft wurden und dafür weiße Kleider erhielten. Diese trugen sie eine ganze Woche bis zum „Weißen Sonntag“. An diesem wurden die Gewänder abgelegt.
Voraussetzungen
Um das Sakrament der Eucharistie erstmals empfangen zu können, muss der Gläubige
- getauft sein und
- normales Brot von eucharistischem Brot unterscheiden können.
Zudem ist eine spezielle Vorbereitung notwendig.
Die Feier der Erstkommunion
Normalerweise erhalten Kinder der dritten Klasse die Einladung, sich auf den Empfang der ersten heiligen Kommunion vorzubereiten.
Dabei werden sie von Katecheten aus dem Kreis der Eltern, unserer Gemeindereferentin sowie unserem Pfarrer unterrichtet und angeleitet.
Für die Teilnahme Ihres Kindes an der Erstkommunion ist eine Anmeldung in unserem Pfarrbüro in Salz notwendig.
Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Familienstammbuch oder
- Taufbescheinigung des Kindes
Der Zeitpunkt der Anmeldung wird in unserem Pfarrbrief veröffentlicht.
Firmung
Das Sakrament der Firmung wird auch das Sakrament des Heiligen Geistes genannt. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten und gegebenenfalls zu verteidigen. Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe. Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf den Firmling übertragen. Da der (Weih-) Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.
Bedeutung
Das Wort „Firmung“ leitet sich von lateinisch „firmatio“ ab und bedeutet „Bestätigung, Bekräftigung“.
Voraussetzungen
Damit der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss er:
- getauft sein
- innerlich und äußerlich seine Bereitschaft zur Firmung zeigen
- durch den Wunsch, gefirmt zu werden
- durch die Teilnahme an der Firmvorbereitung
- durch das Mitfeiern der Eucharistie
- ein Alter erreicht haben, mit dem er sich der Tragweite der Firmung bewusst ist; im Bistum Würzburg erfolgt die Firmung gewöhnlich in der 6. Klasse.
Firmpate
Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen jenen des Taufpaten:
Er soll also den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen.
Auch die Voraussetzungen um als Pate zugelassen zu werden sind dieselben wie bei der Taufe:
Der Firmpate muss römisch-katholischen Glaubens sein sowie das Sakrament der Firmung empfangen haben.
Ablauf
Der (Weih-)Bischof oder Abt spendet die Firmung. Er ist als Träger des Apostelamtes der ordentliche Spender. Durch eine entsprechende Vollmacht kann auch ein Priester die Firmung erteilen.
Während der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit geweihtem Öl ein Kreuz auf dessen Stirn (Chrisamsalbung). Dabei spricht er: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Firmling antwortet mit „Amen“. Zum Zeichen seiner Unterstützung legt der Pate bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
Buch Tipps
- Emmerling, Franz/ Rieß, Wolfgang/ Schlereth, Reinhard: Sich firmen lassen. Mündig werden im Glauben. (Freiarbeits-)Materialien zur Firmvorbereitung in Schule und Gemeinde. Donauwörth: Auer Verlag 2005. ISBN 3-403-04290-1
- Sehnsucht nach MEHR. Ich lasse mich firmen. Hrsg. vom Bistum Würzburg. Gemeindekatechetische Arbeitshilfe.
(Bezug über das Referat Gemeindekatechese, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Buße / Versöhnung
Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt für sie die Verantwortung. Dadurch öffnet er sich neu Gott und der Gemeinschaft der Kirche und ermöglicht sich so einen Neuanfang, eine neue Zukunft. Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung.
Voraussetzungen
Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:
- der Reue
- des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis
- des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen
Ablauf
Nachdem der Beichtstuhl betreten wurde, begrüßt der Priester den Beichtenden. Dieser macht anschließend das Kreuzzeichen und spricht: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."
Daraufhin antwortet der Priester: „Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit.“
Antwort: „Amen.“
Es folgen das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch.
Dabei übernimmt der Beichtende eine Buße – zumeist in Form eines Gebets – zur Genugtuung für seine Sünden.
Anschließend spricht der Beichtende ein kurzes Reuegebet und der Priester erteilt die Absolution mit folgenden Worten: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Antwort: „Amen.“
Priester: „Dankt dem Herrn, denn er ist gütig.“
Antwort: „Sein Erbarmen währt ewig.“
Daraufhin entlässt der Priester den Gläubigen. Er hat mit folgenden Worten des Priesters Vergebung für seine Sünden empfangen: „Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.“
Das Beichtgespräch
Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das so genannte Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gesprächs bekennt der Beichtende seine Sünden und zeigt seine Reue. Der Priester spricht die Worte der Vergebung und legt dem Gläubigen die Hände auf.
Beichtgeheimnis
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen.
Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und Würde.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über dessen Sünden sprechen.
Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Diskussion
Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige (z.B. bei schwerer eigener Schuld) die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester.
Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es vor allem in der Advents- und Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste Bußgottesdienste. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen. Allerdings ersetzt der Bußgottesdienst nicht die persönliche Beichte bei einem Priester. Vielmehr ist sie eine eigene Form der Versöhnung.
Ehe
Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester oder dem Diakon, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament der Ehe. Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Priester oder der Diakon erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
Bedeutung
Das Wort „Ehe“ leitet sich von althochdeutsch „ewa“ = „Vertrag“ bzw. mittelhochdeutsch „ewe“ = „Gesetz“ ab.
Voraussetzungen
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss geschlossen worden sein
- der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
- die wesentlichen Merkmale einer Ehe müssen beachtet werden; dazu zählen
- ihre Unauflöslichkeit
- die Bereitschaft, Eltern zu werden
- die Treue der Ehepartner
- zwei Trauzeugen müssen benannt werden, dabei ist es nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
Ehevorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Trauung führt der Pfarrer oder Diakon ein Traugespräch mit den künftigen Eheleuten. Dabei erhalten sie Informationen über Ehevorbereitungskurse, können Lieder, Gebete und Lesungen für die kirchliche Feier aussuchen, persönliche Fragen erörtern usw.
Für dieses Traugespräch benötigen Sie einen Taufschein, der zum Zeitpunkt der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf und beim jeweiligen Pfarramt ihresTaufortes erhältlich ist (bei Hochzeit in der eigenen (Tauf-)Pfarrei entfällt dies).
Die Katholische Akademie Domschule bietet Seminare für Paare an, die heiraten wollen. Den Link hierfür finden Sie weiter unten.
Sonderfall - konfessionsverschiedene Ehe
Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen.
Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu lassen und in katholischem Glauben zu erziehen.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen.
Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden.
Krankensalbung
Das Sakrament der Krankensalbung empfangen jene, deren Gesundheitszustand sehr angegriffen ist. Sie bekommen Heil, Stärkung und Heilung von Christus zugesprochen und werden von ihren Sünden befreit.
Ablauf
Eingebettet in eine liturgische Feier salbt der Priester mit folgenden Worten Stirn und Hände des Kranken mit geweihtem Öl:
„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichlichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes.
Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Geschichte
Früher nannte man das Sakrament der Krankensalbung „Die letzte Ölung“. Noch immer scheuen deshalb viele davor zurück, einen Priester zu holen, da sie denken, bei der Krankensalbung handle es sich um eine „Salbung zum Tod“.
Dabei kann jeder das Sakrament der Krankensalbung empfangen, wenn er schwer erkrankt ist, um Hilfe und Stärkung von Gott zu bekommen. Die Kirche betont, dass die Krankensalbung ein Sakrament des Lebens ist. Eine mehrfache Spendung ist möglich.
Weihe
Es gibt drei grundlegende Dienste in der katholischen Kirche, nämlich das Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons. Diese Ämter garantieren in besonderer Weise die Verbindung mit Christus, der Ursprung, Mitte und Ziel der Kirche ist, und dienen der Einheit der Gläubigen untereinander. Deshalb werden sie seit ältester Zeit durch Handauflegung und Weihegebet übertragen.
Das Weiheamt des Diakons
Über Jahrhunderte hinweg war das Amt des Diakons nur eine Durchgangsstufe zum Priesteramt. Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurde er als eigenständiger Dienst wiederentdeckt („Ständiger Diakon“). Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in der Kirche der Auftrag der „Diakonie“ (Sorge für Menschen, die Hilfe brauchen) wahrgenommen wird.
Dies tut der Diakon:
- durch den Dienst am hilfsbedürftigen Menschen
- durch den Dienst am Wort (z. B. durch Predigt und Katechese)
- durch den Dienst in der Liturgie (z. B. Leitung der Tauf- und Trauungsfeier, Assistenz bei der Eucharistiefeier usw.)
Zur Diakonenweihe können Männer (unter 50 Jahren) zugelassen werden,
die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologische und pastorale Ausbildung (ca. 5 Jahre neben einem Zivilberuf)
- Bereitschaft, das Amt des Diakons in Gemeinschaft mit den Gläubigen und den anderen Diensten und im Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben
- Mindestalter bei unverheirateten Männern: 25 Jahre und die Bereitschaft zum ehelosen Leben
- Mindestalter bei verheirateten Männern: 35 Jahre, sowie die Zustimmung der Ehefrau
Das Weiheamt des Priesters
Der Priester übt in einem Teilbereich des Bistums (in einer einzelnen Pfarrgemeinde, in einer Seelsorgeeinheit oder in einem besonderen Aufgabenfeld) den „Dienst an der Einheit“ aus.
Seine Aufgabe ist es, die Gläubigen in der Einheit
- untereinander
- mit der Gesamtkirche
- mit Christus
zu bewahren.
Dieses tut der Priester:
- durch die Verkündigung des Evangeliums
- durch die Feier der Sakramente, vor allem der Eucharistie und der Versöhnung
- durch den Hirtendienst in seinem Zuständigkeitsbereich (Leitung, Sorge für Menschen in Not)
Zur Priesterweihe können Männer zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologisches Studium
- seelsorgliche Fähigkeiten
- Bereitschaft, ehelos zu leben
- Bereitschaft, das Priesteramt in Gemeinschaft mit den Gläubigen, den anderen Diensten und den Mitbrüdern sowie im Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben.
Das Weiheamt des Bischofs
Die Gemeinschaft der Bischöfe steht in der Nachfolge der Apostel. Der Bischof von Rom (Papst) hat als Nachfolger des heiligen Petrus eine Vorrangstellung unter den Bischöfen: Seine Aufgabe ist es, die gesamte Kirche in der Gemeinschaft untereinander und in der Gemeinschaft mit Christus zu bewahren.
Der einzelne Bischof ist Leiter eines Bistums.
Seine Aufgaben sind:
- die Verkündigung des Evangeliums
- die Feier der Liturgie
- die Ausübung des Hirtenamts für die Gläubigen seines Bistums.